FDP will Rente ab 60

Rente mit 67, Rente mit 65, Rente mit 69 und Rente mit 35. Immer wieder gibt es Vorschläge von Politikern oder Verbänden, die eine Anhebung oder Absenkung des Renteneintrittalters fordern.

Jetzt stößt die FDP mit einem Vorschlag vor, in dem sie die Einführung der Rente ab 60 fordert. Noch in diesem Jahr soll die staatlich geförderte Altersteilzeit beerdigt werden. Die FDP fordert mit der Rente ab 60 einen adäquaten Ersatz für die bisherige Regelung. Weiter schlug die FDP vor, dass künftig jeder Arbeitnehmer ab 60 die Möglichkeit haben solle, sich für eine Teil- oder Vollrente zu entscheiden. Außerdem müssten die Hinzuverdienstgrenzen der Rentner gelockert werden oder wegfallen.

Der Koalitionspartner der FDP indes schlug sich auf die Seite der Arbeitgeber und kritisierte den Vorstoß der Liberalen heftig.

Die Rente mit 60 könnte sich kaum ein Arbeitgeber leisten, da die Abschläge von der Rente zu hoch seien. Diese würden bis zu 25 % der vollen Rente betragen. Deshalb sei der Vorschlag der FDP nur ein Modell für Besserverdiener. Zudem kämen auf Deutschland erhebliche Vorfinanzierungskosten zu, wenn 2010 plötzlich bis zu eine Million Arbeitgeber ab 60 in Rente gehen würden. Dies zöge zwangsläufig eine Erhöhung der Beitragssätze von bis zu einem Prozent nach sich.

Veröffentlicht in Rente mit 67. Schlagworte: . Kommentar schreiben »

Rentensteuer direkt ans Finanzamt

In Zukunft soll die Rentensteuer direkt an das Finanzamt abgeführt werden und damit Bürokratie abgebaut werden. Bisher musste das Finanzamt überprüfen ob zu zahlende Beiträge auch wirklich von den Rentnern geleistet wurden und sie ihrer Steuerpflicht nachkamen.

Eine Rentensteuer ist nur bei hohen Renten verpflichtend. Diese soll in Zukunft bereits vor der Auszahlung ans Finanzamt abgeführt werden. Rentner erhalten dann keine Rentenbezugsmitteilungen mehr, die viele Rentner nur überflüssig verwirrt haben.

FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele sagte, dass man mit diesemVerfahren die Verunsicherung der Rentner beseitigen wolle. Zudem würden „Rentner, Finanzämter und Rentenversicherung entlastet, wenn der Steuerabzug bei Renten wie bei den Löhnen direkt erfolgt.“

Veröffentlicht in Rentenversicherung. Schlagworte: . Kommentar schreiben »

Der Koalitionsvertrag im Detail

Wer den Koalitionsvertrag von schwarz-gelb genau liest, kann sich schonmal auf seine Rente und zusätzliche Stunden beim Zeitungsaustragen freuen. Union und FDP schreiben im Koalitionsvertrag, dass sie sich nicht dem Vorwurf der sozialen Kälte aussetzen möchten.

Deshalb ist schwarz-gelb ja auch der Meinung, dass jeder, der sein Leben lang gearbeitet hat, auch einen Anspruch auf eine gute Rente habe. Doch und jetzt kommts: „Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, wollen wir wegen des demographischen Wandels die Voraussetzung für eine längere Teilhabe Älterer am Erwerbsleben verbessern.“ (Zeile 765 im Koalitionsvertrag)

Ja wie jetzt? Verstehe ich das richtig, oder steht da klipp und klar, dass ich als Rentner arbeiten gehen muss, wenn ich über eine ausreichend hohe Rente verfügen will?!?

Würde mich nicht wundern, nachdem ich erst letzte Woche über das Problem der zu geringen Altersbezüge nach der Wirtschaftskrise berichtet habe. Aber von der sozialen Wärme gegenüber Rentnern, die von der neuen Koalition ausgeht, spüre ich nach der Lektüre des Koalitionsvertrages nichts.

Bezeichnend ist auch, dass die Abhandlung über das Thema Rente und Vorsorge kürzer ist, als das ohnehin schon kurze Kapitel zum Thema Sport… Es bleibt auch nach dem Regierungswechsel alles beim Alten. Zumindest in Bezug auf das Thema Vorsorge und Rente.

Veröffentlicht in Vorsorge - Allerlei. Schlagworte: , . Kommentar schreiben »

Schwarz/Gelbe Planungen zum Thema Rente

CDU, CSU und FDP wollen überprüfen, ob die staatliche geförderte Altersvorsorge auch auf weitere Personengruppen wie z.B. die große Gruppe der Selbständigen ausgeweitet werden soll. Zudem sollen Rentner, die als Erziehungsberechtigte agieren noch weiter gefördert werden.

Beim Thema Renteneintrittsalter soll in Zukunft flexibler agiert werden. Auch will die Koalition staatliche Anreize zur Frührente beseitigen. Die Altersteilzeit wird nicht über 2009 verlängert. Zusätzlich soll in ganz Deutschland ein einheitliches Rentensystem geschaffen werden.

Veröffentlicht in Vorsorge - Allerlei. Schlagworte: . Kommentar schreiben »

Weniger Rente nach Wirtschaftskrise

omamarianneDie Wirtschaftskrise wird zwangsläufig zu einer niedrigeren Rente von Millionen von Arbeitnehmern führen. So soll das Mannheimer Research Institute for the Economics of Aging (MEA) berechnet haben, dass die Bezüge im Durchschnitt noch einmal um acht Prozent niedriger ausfallen könnten, als noch vor der Wirtschaftskrise angenommen. Das könnte für zukünftige Rentner ein Minus von knapp 200 Euro bedeuten, abhängig von dem Zeitpunkt des Renteneintritts.

Der MEA-Rentenexperte Martin Gasche erklärt die Reduzierung der Altersbezüge mit den zu erwartenden geringen Lohnsteigerungen in den kommenden Jahren: „Die Arbeitnehmer und Beitragszahler werden wegen der Wirtschaftskrise Lohneinbußen hinnehmen müssen. Langfristig können die Einkommen bis zu acht Prozent niedriger liegen als vor der Krise erwartet. Da die Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, werden sich auch die Renten entsprechend schlechter entwickeln.“

Aufgrund dieser Schreckensmeldung fordert die Chefin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, dass Staat und Unternehmen die zu erwartenden Renteneinbrüche durch deutliche Lohnsteigerungen in den nächsten Jahren drücken müssten: „Nach der Krise müssen die Arbeitnehmer wieder über spürbare Lohnerhöhungen am Aufschwung beteiligt werden. Dann können sich auch die Renten entsprechend gut entwickeln.“

Schon jetzt klagen immer mehr Rentner über zu geringe Altersbezüge. Oft reicht die Rente hinten und vorne nicht. Darüber beklagte sich jetzt auch die Dienstleistungsgesellschaft Ver.di und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Immer mehr Rentner seien gezwungen sich mit Minijobs oder anderen Aushilfstätigkeiten über Wasser zu halten.

Die Zahl der Rentner mit Minijobs habe in den letzten Jahren um 25 % zugenommen. Die Gewerkschaften sprechen von einer „alarmierenden Entwicklung“, die gestoppt werden müsse. Deshalb fordern Gewerkschaften erneut die schnelle Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde, der rasch auf 9 Euro angehoben werden soll.

Peter-Martin Cox, der Geschäftsführer der NGG befürchtet, dass die Zahl der Rentner, die allein von den Altersbezügen nicht mehr leben können, drastisch steigen wird: „Wer als Rentner arbeitet, der macht das in der Regel nicht aus Spaß. Es ist meistens die pure Not, die ältere Menschen dazu zwingt. Sie sind auf den Job neben der Rente angewiesen.“

In den Medien bekannt wurde jetzt die Geschichte von Oma Marianne, die sich in ihrer Not entschlossen hat, ihre alten Aktfotos zu verkaufen, weil die Rente einfach nicht zum Überleben ausreicht. Oma Marianne muss nach Abzug aller Fixkosten wie Miete, Strom, Telefon, Busticket und Medikamente mit täglich gerade mal fünf Euro auskommen. Das Geld muss für drei Mahlzeiten und die Dinge, die jeder Mensch fürs Überleben so braucht, ausreichen.

Jetzt will die früher so lebenslustige Frau ihre erotischen Fotos, die im Alter von 20 Jahren aufgenommen wurden, verkaufen: „Die Fotos hat mein damaliger Mann von mir geschossen. Das war 1954. Ich habe gehört, dass Männer im Internet Geld für solche Fotos bezahlen. Ich brauche das Geld doch so dringend!“

Mit dem Erlös will sich Oma Marianne einen neuen Sessel leisten, nachdem ihr letztes Hab und Gut bei einem Einbruch geraubt wurde.

Ein trauriges Schicksal, das wohl in Zukunft mehr und mehr Rentner ereilen könnte.

Veröffentlicht in Vorsorge - Allerlei. Schlagworte: . 1 Kommentar »

Günstige KFZ Versicherung für Rentner

Manche Anbieter von KFZ Versicherungen bieten besonders günstige Konditionen für die individuellen Bedürfnisse von Rentnern. Eine KFZ Versicherung ist immer Pflicht. Diese sogenannte KFZ Haftpflicht kann durch eine freiwillige KFZ Teilkasko oder KFZ Vollkasko Versicherung erweitert werden. Die Kaskoversicherung deckt einen weitaus höheren Sachschaden am eigenen Auto ab und zahlt auch für Schäden, für die die KFZ Haftpflicht nicht aufkommen müsste, z.B. im Falle der Vollkaskoversicherung für selbstverschuldete Unfälle. Ob diese Kaskoversicherung sinnvoll ist, hängt von den eigenen Bedürfnissen, dem Auto, Wohnort und der Fahrweise ab. Wenn Sie als Rentner z.B. nur wenig fahren und ihr Auto in einer Garage abstellen, können sich schon sehr günstige Möglichkeiten für eine KFZ-Versicherung ergeben. Um die günstigste Möglichkeit für den Versicherungsschutz Ihres Autos zu errechnen, können Sie unter folgender Internetadresse einen Vergleich verschiedener Autoversicherungen vornehmen: www.kfzversicherung.financescout24.de/

Parteien zum Thema Rente

wahlenWas sagen die 5 großen Parteien vor der Bundestagswahl 2009 zum Thema Rente?

Hier ein Überblick aus den Parteiprogrammen der Parteien:


CDU/CSU:


Verlässliche Versorgung im Alter sichern

CDU und CSU haben seit 2005 erfolgreich eine Politik verfolgt, durch die der Generationenvertrag auf eine solidere Basis gestellt und die gesetzliche Rentenversicherung finanziell konsolidiert wird. Eine zukunftsfeste Altersvorsorge ruht auf den drei Säulen gesetzliche Rente sowie private und betriebliche Vorsorge. Die Altersvorsorge in Deutschland ist wieder verlässlich – nicht zuletzt dank der maßvollen Anhebung des Renteneintrittsalters. Das ist die Voraussetzung dafür, auch künftigen älteren Generationen den Lebensstandard sichern zu können. Die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch private oder betriebliche Altersvorsorge und zusätzliche Einkommen bieten auch bei geringen Renten in fast allen Fällen einen auskömmlichen Lebensunterhalt. Die Anbindung der Rente an die Lohnentwicklung wirkt der Altersarmut entgegen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das erfolgreichste Instrument zur Vermeidung von Armut im Alter. Wir sind stolz darauf, dass nur wenige Menschen auf ergänzende Sozialleistungen im Alter angewiesen sind. Deshalb halten wir auch in Zukunft am bewährten gegliederten System der Alterssicherung fest. Die Erweiterung der vom Zusammenwirken von Arbeitgebern und -nehmern geprägten gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung löst die Herausforderungen einer veränderten Arbeitswelt und der demografischen Entwicklung nicht.

Wir verschließen die Augen nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demografische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Wir werden diese Gefahr eindämmen und uns dafür stark machen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ein Leben lang Vollzeit beschäftigt waren, eine Rente oberhalb des Existenzminimums erhalten. Diese werden wir bedarfsabhängig ausgestalten und aus Steuermitteln finanzieren.

Wir werden uns auch künftig für eine Rentenentwicklung einsetzen, die den Rentnerinnen und Rentnern eine verlässliche und gerechte Beteiligung an der allgemeinen Einkommensentwicklung gewährleistet, ohne der jüngeren Generation Chancen auf Entfaltung und Wohlstand zu nehmen.

Wir werden bei der Weiterentwicklung der Altersvorsorge sicherstellen, dass bestehende Gerechtigkeitslücken in der Rente geschlossen werden. Wir wollen, dass die Kindererziehung noch besser in der Rente berücksichtigt wird.

Die geförderte Vorsorge haben wir attraktiver und unbürokratischer gestaltet. Eine Vielzahl von Menschen nutzt deshalb diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. Wir möchten, dass künftig weitere Personengruppen die staatlich geförderte Altersvorsorge in Anspruch nehmen können. Wir werden die unterschiedlichen steuerlichen Förderungen der privaten Altervorsorge vereinfachen und von Bürokratie befreien.


SPD:


Solidarische Alterssicherung

Stabilisierung der bestehenden Alterssicherung: Zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente, ergänzt um die betriebliche und private Altersvorsorge, gibt es keine bessere Alternative. Die Bedeutung der gesetzlichen Altersrente wird gerade in Zeiten der Finanzkrise deutlich. Um in einer Gesellschaft mit immer mehr alten Menschen keine Generation zu überfordern, waren die Veränderungen im Rentenrecht unumgänglich. Hierzu gehört auch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029. Wir wissen aber auch, dass die Menschen während ihrer Erwerbsphase unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt sind und die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weiter verbessert werden muss. Auch wollen wir den individuellen Bedürfnissen der Menschen beim Übergang von Erwerbs- zu Ruhestandsphase besser entsprechen und vor Altersarmut bewahren. Dabei ist für uns klar: Die Renten müssen auch in Zukunft die Gegenleistung für die während der Erwerbstätigkeit gezahlten Beiträge bleiben.

Beschäftigungsfähigkeit erhalten: Die zentrale Voraussetzung der Altersvorsorge ist, dass Menschen möglichst lange zu guten Bedingungen im Erwerbsleben bleiben können. Wir wollen daher alle Möglichkeiten nutzen, um die Arbeitswelt so zu verändern, dass alle Beschäftigten möglichst lange gesund am Arbeitsleben teilhaben können und psychisch und körperlich belastende Arbeitsbedingungen weitgehend vermieden werden.

„Gute Arbeit“ für existenzsichernde Renten: Voraussetzung für armutsfeste Renten sind existenzsichernde Löhne und eine möglichst ungebrochene Erwerbsbiographie – für Männer und Frauen. Deshalb setzen wir uns für flächendeckende Mindestlöhne ein. Wir werden einen Anspruch auf geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für deutlich leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose über 60 Jahren schaffen, um dieser Gruppe die Gelegenheit zur Teilhabe an Arbeit und zum Erwerb von Rentenanwartschaften zu geben.

Schließen von Lücken in der Versicherungsbiographie: Niedriglöhne und Arbeitslosigkeit haben in der Vergangenheit zu Lücken in der Versicherungsbiographie geführt. Deshalb wollen wir das Risiko reduzieren, dass langjährig Erwerbstätige im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein werden. Um geringe Anwartschaften bei Geringverdienerinnen und Geringverdienern besser zu bewerten, werden wir das Instrument der Rente nach Mindesteinkommen bei langjährig Versicherten noch einmal für Beitragszeiten bis Ende 2010 verlängern. Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit werden wir begrenzt höher bewerten, wenn zum Zeitpunkt des Rentenzugangs weniger als 30 Entgeltpunkte vorhanden sind.

Alterssicherung in der zweiten und dritten Säule: Der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung als zweiter Säule und der geförderten privaten Vorsorge („Riester-Rente“) als dritter Säule ist ein Erfolg sozialdemokratischer Politik. Wir wollen die Absicherung durch diese zusätzlichen Säulen verbessern. Zukünftig soll auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit obligatorisch und zu gleichen Konditionen abgesichert werden.

Einheitliches Rentensystem in Ost und West. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen.

Förderung des flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in die Altersrente

Mehr Flexibilität im Übergang: Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen.

Geförderte Altersteilzeit. Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit werden wir bis 2015 verlängern, wenn ein Unternehmen eine frei werdende Stelle mit einem Auszubildenden oder Ausbildungsabsolventen neu besetzt. Zudem wollen wir im Rahmen der Altersteilzeit individuellen und betrieblichen Bedürfnissen besser gerecht werden.

Teilrente: Die Möglichkeit, eine Altersrente auch als Teilrente bei paralleler Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen, wollen wir bereits ab dem 60. Lebensjahr ermöglichen.

Zusätzliche Beiträge: Auch im Rahmen der Rentenversicherung ist eine höhere Flexibilität möglich, ohne die Rentenversicherung mit Kosten zu belasten: Hierzu soll sowohl den Versicherten als auch den Unternehmen und tariflichen Fonds die Möglichkeit gegeben werden, mit zusätzlichen Beiträgen zur Rentenversicherung bei einem früheren Rentenzugang die Abschläge abzukaufen oder Zuschläge zur Rente zu erwerben und so den Schutz im Alter oder bei Erwerbsminderung zu erhöhen.

Erweiterung der Rentenversicherung

Einbeziehung der Solo-Selbstständigen: Die Arbeitswelt hat sich verändert. In den heutigen Erwerbsbiographien sind Übergänge von abhängiger Beschäftigung, Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit häufiger, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Deshalb wollen wir die Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln. In einem ersten Schritt wollen wir alle Solo-Selbstständigen einbeziehen, sofern sie nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk eine der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Altersversorgung haben.


FDP:


Für eine generationengerechte Ausgestaltung der Alterssicherung muss die gesetzliche Rente besser auf die finanziellen Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft vorbereitet werden. Die FDP will die Alterssicherung stärker in Richtung privater Kapitaldeckung umbauen. Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge müssen gestärkt werden, da nur so die Belastungen generationengerechter verteilt werden können. Zwar leben die Menschen immer länger, die Arbeitsfähigkeit ist individuell im Alter aber sehr unterschiedlich. Daher sollen die Menschen ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand auf der Basis einer eigenen Entscheidung und vor dem Hintergrund erworbener Anwartschaften und Versorgungen flexibel und selbständig gestalten können. Die FDP tritt dafür ein, dass die Versicherten ab dem 60. Lebensjahr bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen können. Voraussetzung ist, dass ihre kombinierten Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente über dem Grundsicherungsniveau liegen.

Um die Beschäftigung Älterer zu fördern, sollen alle Barrieren für Arbeit im Alter beseitigt werden. Daher fordert die FDP, alle Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug aufzuheben. Für den Zuverdienst entfällt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Das erhöht den Anreiz für Arbeitgeber, ältere Beschäftigte einzustellen, und für Arbeitnehmer, auch noch im Alter eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Versicherten können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente kompensieren.

Die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Rentenbezugsdauer werden direkter als bisher für jeden Jahrgang bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Insoweit wird eine generationengerechte Verteilung der Lasten auf die einzelnen Jahrgänge erreicht.

Das Rentenrecht in Ost und West muss vereinheitlicht werden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage würden noch auf unabsehbare Zeit in Ost und West unterschiedliche Rentensysteme bestehen. Das war aber nie das Ziel und kann es auch heute nicht sein. Denn diese Trennung ist mittlerweile willkürlich, da es sowohl in neuen wie alten Bundesländern heute Hoch- und Niedriglohngebiete gibt. Für einzelne Versichertengruppen, die bei der Rentenüberleitung Rentenansprüche verloren haben, muss eine faire Nachversicherungslösung gefunden werden.

Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge müssen gestärkt werden, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung gewähren wird. Um die betriebliche Vorsorge und Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung zu stärken, sollen Gewinnbeteiligungen der Arbeitnehmer in die abgabenfreie Entgeltumwandlung einbezogen werden können. Um den Realitäten des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, soll die Portabilität von betrieblicher Altersvorsorge verbessert werden.

Die geförderte private Altersvorsorge in Form der „Riester-Rente“ soll für alle Bürger, auch Selbständige, geöffnet werden. KindererziehungszeiteKindererziehungszeiten will die FDP künftig stärker in der kapitalgedeckten Altersvorsorge berücksichtigen. Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung sollen künftig vollumfänglich von der Riester- oder Basisrentenförderung erfasst werden können. Bisher sind Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung nur zu einem sehr begrenzten Anteil über diese Wege förderfähig.

Damit sich private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen, soll bei der Grundsicherung im Alter die eigene Altersvorsorge nur zum Teil angerechnet werden. Denn wer für das Alter vorsorgt, muss im Alter mehr zur Verfügung haben als derjenige, der nicht vorsorgt. Bis zu 100 Euro monatliches Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge sollen daher bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben, darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet.


GRÜNEN:


Für eine umfassende Reform der Alterssicherung: Garantierente – eigenständige Sicherung – Bürgerversicherung

Viele Menschen treibt die Angst um, im Alter arm zu sein. Sei es, weil sie jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten und keine ausreichenden Ansprüche aufbauen konnten, sei es, weil sie immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit durchleben mussten, sei es, weil sie, wie vor allem Frauen, viele Jahre Kinder erzogen oder Pflege geleistet haben und dafür kaum Rentenansprüche erworben haben. Besonders Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeiterwerbstätige und viele Selbstständige sind ungenügend abgesichert.

Die gesetzliche Altersversicherung mit ihrer Umlagefinanzierung ist das Kernstück der Sicherung im Alter und muss es auch bleiben. Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung aber weiterentwickeln, weil sie manche Personengruppen bereits heute nur unzureichend vor Armut schützt und gerade in Zukunft für immer weniger Menschen eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus gewährleistet. Wir setzen deswegen auf ein Alterssicherungssystem, das nachhaltig finanziert wird und allen eine eigenständige Rente gewährt, das wirksam vor Armut schützt und nicht zusätzliche Grundsicherungsleistungen erfordert. Der Neue Gesellschaftsvertrag muss darauf achten, dass keine Generation einseitig belastet wird, nicht die heutigen und nicht die zukünftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, nicht die aktuellen und nicht die zukünftigen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher. Die Rentenreformen der letzten Jahre haben die Rentenbeitragszahlungen trotz der demografischen Anforderungen auch für die Zukunft begrenzt, dies ist jedoch nur zu Lasten der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner gelungen. Ein Bruttorentenniveau von 40,8 Prozent im Jahr 2040 würde viele künftige Rentnerinnen und Rentner nicht vor Armut schützen, wenn es ihnen nicht gelingt, bereits heute die zusätzlichen Beiträge für eine private
Altersvorsorge aufzubringen. Außerdem haben alle Vorstellungen, dass Produkte des Kapitalmarktes zukünftig eine noch stärkere Rolle in der Altersversorgung übernehmen könnten, durch die Finanzkrise einen starken Dämpfer bekommen. Deshalb müssen wir gegensteuern.

Der Neue Gesellschaftsvertrag muss sicherstellen, dass bei der Rente die Verschiedenheit der Biografien besser berücksichtigt wird und dass niemand im Alter ein Leben in Armut fürchten muss. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige oder mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Darum werden wir unzureichende Ansprüche auf ein Mindestniveau aufstocken, welches den Grundbedarf für alle sichert. Verdeckte Armut im Alter ist immer noch ein Problem, insbesondere bei Frauen. Deshalb soll die Aufstockung auch für Bürgerinnen und Bürger erfolgen, die bereits in Rente sind.

Mit einer solidarisch finanzierten Garantierente, die ab sofort eingeführt werden soll, wollen wir Ältere vor Armut schützen, auch jene Bürgerinnen und Bürger, die zusätzlich keine betriebliche oder private Vorsorge betreiben konnten. Die Garantierente muss aus Steuermitteln finanziert werden. Durch die Finanzierung via Steuern müssen auch Reiche und Gutverdienende, so wie es in anderen Ländern auch üblich ist, dafür aufkommen.

Zusätzlich wollen wir die Renteneinzahlungen für Langzeitarbeitslose in einem ersten Schritt wieder auf das frühere Niveau anheben und im nächsten Schritt an den Satz der ALG I -
Beziehenden angleichen, so dass auch in diesen Zeiten nennenswerte Rentenansprüche erworben werden. Zudem muss für Langzeitarbeitslose ein erheblich höheres Schonvermögen für Altersvorsorgeaufwedungen gelten. Die Ersparnisse auf dem grünen Altersvorsorgekonto sollen von der Anrechnung auf Arbeitslosengeld II-Leistungen freigestellt sein.

Frauen und Männer sollen eigene Rentenansprüche aufbauen. Dazu wollen wir ein Splitting schon in der Ehe obligatorisch machen, nicht erst bei Eintritt in das Rentenalter. Monat für Monat sollen die gemeinsamen Anwartschaften von Paaren je zur Hälfte ihren Rentenkonten gutgeschrieben werden. Damit werden Anrechte neu aufgebaut. Und: So werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Erwerbsarbeit von Frauen begünstigen. Gleichzeitig soll die Witwenrente beziehungsweise Witwerrente schrittweise reduziert werden und in voller Höhe nur noch an die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge gezahlt werden. Die Witwenrente wird in dem Maße reduziert, wie eigenständige Rentenanwartschaften von Frauen aufgebaut worden sind.

Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die Realitäten des Arbeitsmarktes haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt und werden dies auch weiter tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter tätig sein. In den Betrieben muss sich die Kultur der Altersarbeit in Deutschland noch entscheidend verändern. Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch immer der Jugendwahn. Jedes zweite Unternehmen beschäftigt keine Über-50-Jährigen. Berufliche Weiterbildung, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesundheitsförderung sind das Gebot der Stunde, werden aber in den wenigsten Unternehmen umgesetzt. Eine längere Lebensarbeitszeit ist nur dann zu vertreten, wenn es für die älteren Menschen auch die Chance gibt, zu arbeiten – wir werden prüfen, was wir tun können, damit die Rente mit 67 nicht bloß eine Rentensenkung durch die Hintertür ist. Die verworfene Alternative zu einer längeren Lebensarbeitszeit wären Rentensenkungen oder höhere Rentenbeiträge. Wir benötigen aber flexible Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand. Es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit auf dem Bau oder an der Universität gearbeitet hat. Wir wollen die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wieder auf 63 Jahre senken. Auch sollte ein Bezug von Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelaltersgrenze weniger Stunden zu arbeiten und mit der verbleibenden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften aufzubauen.

Wir wollen in einem ersten Schritt die Garantierente einführen.

Langfristig wollen wir die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung für Alle weiterentwickeln, in die alle Erwachsenen unabhängig vom Erwerbsstatus mit Beiträgen auf alle Einkommen einzahlen.

Dadurch wird die Finanzierungsbasis verbreitert, unterbrochene Versicherungsverläufe werden geschlossen und alle Bevölkerungsgruppen erhalten eine Alterssicherung nach gleichen Regeln für Alle. Dazu prüfen wir Elemente verschiedener Modelle, seien es beitrags- oder steuerfinanzierte, zur bestmöglichen Realisierung. Die anteilige Mitfinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wollen wir beibehalten.


DIE LINKE:


Gute Rente

Anhaltende Massenerwerbslosigkeit, die Ausweitung prekärer Arbeit und sinkende Löhne führen bei immer mehr Erwerbstätigen zu wachsenden Lücken in ihrer Erwerbsbiografie und damit fehlenden Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Hinzu kommen niedrigere Beiträge aufgrund niedrigerer Löhne. Die sogenannten Rentenreformen, erst von Union und FDP, dann von SPD und Grünen, senkten zudem das Niveau der gesetzlichen Rente erheblich. Die Versicherten sollen diese Kürzungen ohne Beiträge der Unternehmen durch mehr private Vorsorge („Riestern“) ausgleichen. Doch wer erwerbslos ist oder wenig verdient, hat nicht einmal dazu eine wirkliche Chance. Die von der SPD/CDU beschlossene Rente erst ab 67 Jahre ist nicht nur eine Rentenkürzung um zwei Jahre, sondern sie wird für die meisten eine weitere Rentenkürzung nach sich ziehen, da nur Wenige bis zu diesem Renteneintritt arbeiten können und dann Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen. So potenziert sich das Risiko von Altersarmut.

Die Rentenreformen der vergangenen Jahre haben zu einer Teilprivatisierung der Alterssicherung geführt, die vor allem Versicherungskonzernen und Unternehmen nützt. Für die Versicherten steigen die finanziellen Belastungen und Risiken. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung sind die privat angelegten Gelder zur Alterssicherung auch vor einer Finanzkrise nicht gesichert. Das Ziel der Lebensstandardsicherung für die Rentnerinnen und Rentner wurde ausdrücklich aufgegeben.

DIE LINKE fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der Rentenpolitik

das öffentliche Solidarsystem der gesetzlichen Rente stärken: den Lebensstandard im Alter sichern und langjährigen Beitragszahlerinnen und -zahlern eine Rente deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus bieten; sämtliche Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel streichen, damit die Rente wieder der Lohnentwicklung folgt;

die gesetzliche Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung umbauen: Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker einbeziehen; die Beitragsbemessungsgrenze aufheben, die damit verbundene Rentenerhöhung abflachen und den Spielraum für eine solidarische Umverteilung vergrößern; auf dieser Basis die staatliche Unterstützung der privaten Vorsorge einstellen, die erworbenen Ansprüche und die staatlichen Fördermittel überführen;

Solidarausgleich in der gesetzlichen Rente stärken: Zeiten von Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung – auch vor 1992 –, Pflege und niedrigen Löhnen aufwerten, um Altersarmut zu verhindern; eine eigenständige Alterssicherung für Frauen unterstützen;

Renteneintrittsalter senken: die Rente erst ab 67 wieder abschaffen und flexible Ausstiegsmöglichkeiten ohne Abschläge vor dem 65. Lebensjahr schaffen; die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit fortsetzen und einen erleichterten und abschlagsfreien Zugang zu Erwerbsminderungsrenten eröffnen; Berufsunfähigkeitsrente wieder einführen;

Armut im Alter verhindern: kein Mensch darf im Rentenalter weniger als 800 Euro im Monat zum Leben haben;

die Rentenungerechtigkeit zwischen Ost und West beseitigen.

Gold kaufen, um Geldklau zu entgehen

Die Gier mancher Banker hat die Welt erst in die Wirtschaftskrise getrieben. Durch die Vergabe von Krediten ohne Prüfung der Kreditwürdigkeit der Kunden und durch Spekulationen mit Vermögen, die gar nicht existierten, kam es zu dem weltweiten Kollaps der Finanzmärkte. Jetzt sind die Bankenhäuser pleite und brauchen Unterstützung vom Staat. Da dieser selbst kein Geld hat, bleibt nur eins übrig: neues Geld zu drucken. Da gleichzeitig der Gegenwert des Geldes (die Zahl der Dienstleistungen und Waren) aber gleich bleibt, werden danach zwangsläufig die Preise steigen. Das vorhandene Geld verliert an Wert, die Inflation oder Teuerungsrate steigt. Durch die Erhöhung der Geldmenge wird dem Finanzsystem also nur kurzfristig geholfen und kann dabei helfen die Krise zu überwinden. Langfristig gesehen wird durch diese Maßnahme aber das Vermögen des kleinen Sparers entwertet. Die einzige Möglichkeit diesem Geldklau zu entgehen, ist der Erwerb von sicheren Vermögenswerten wie z.B. Immobilien oder besser noch: Gold.

Das bietet sich vor allem jetzt an, wo der Goldpreis erstmals seit Februar 2009 wieder über die 1000 Dollar Grenze gestiegen ist. Wie folgende Grafik zeigt, ist der Goldwert bis zur Wirtschaftskrise stetig gestiegen. Nach dem letzten Wertzuwachs ist jetzt ein guter Zeitpunkt um wieder in Gold als sichere Anlage zu investieren. Auf jeden Fall besser als sein Geld auf dem Konto durch die steigende Inflation entwerten zu lassen.

Man sollte am besten schnell handeln und sich baldmöglichst Goldmünzen oder –barren kaufen. Denn wenn die Wirtschaftskrise erstmal um ist, und das gedruckte Geld durch ein besseres Konsumklima wieder in den Konsumkreislauf fließt, könnte es schon zu spät sein. Wenn die Banken dann nicht umgehend das zuviel gedruckte Geld vom Markt nehmen (was jedoch nicht so einfach ist), wird die Inflation kommen und Ihre Geldanlagen im Wert sinken.

Entwicklung des Goldpreises der letzten Jahre:

gold-wert

Goldpreis immer aktuell:

Goldcharts

Veröffentlicht in Vorsorge - Allerlei. Schlagworte: , , , . 4 Kommentare »

Riester Rente rechtswidrig

Wie der EU-Gerichtshof jetzt entschied, verstößt die Riester Rente in Teilen gegen geltendes EU-Recht. Und zwar geht es um deutsche Rentner, die im Ausland leben und mit der Riester Rente privat vorsorgen. Sie wurden bisher durch die Riester Rente benachteiligt, was jedoch gesetzeswidrig ist. Der europäische Gerichtshof erklärte drei Regelungen der Riester Rente für unwirksam.

Rentner die ins Ausland ziehen, mussten bisher die staatliche Förderung in Teilen zurückzahlen. Zudem war es diesen Rentnern nicht erlaubt mit den Fördergeldern eine Immobilie im Ausland zu erwerben. Zudem dürfe die Gewährung der Gelder nicht von der Wahl des Wohnsitzes abhängig gemacht werden, dies verstoße gegen die Freizügigkeit.

Die deutsche Politik muss die Riesterförderung jetzt nachbessern und die Zulagen auch Rentnern im Ausland zugängig machen. Dies kostet Deutschland einer Studie des Zentrums für Europäische Politik zufolge Einnahmeverluste in Höhe von rund 500 Millionen Euro.

Rente gewinnen

Das kennt man ja von der Glücksspirale: die monatlichen Sofortrenten in Höhe von 10.000 Euro. Ach was wär das schön. Dann könnte man wirklich sagen: „Rente mit 35 – Ich habs geschafft“.

Die Norddeutsche Klassenlotterie (NKL) hat gestern die erste eigene Rentenlotterie gestartet.

Für 10 Euro gibt’s die Rentenlose, die einen Monat und für 100 Rentenverlosungen gültig bleiben. Mit diesem Rentenlos hat man täglich die Chance auf Sofortrenten in Höhe von 500 bis 5000 Euro. Die Rente wird jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Mit einem teureren Superlos (20 Euro) kann man sogar eine Rente in Höhe von 10.000 Euro abstauben – das nötige Glück natürlich vorausgesetzt.

Pro Monat werden 100 Renten mit einer monatlichen Rente zwischen 500 und 5000 Euro für das Normallos und noch mal zusätzlich 50 Rentengewinne bis zu 10.000 Euro für das Superlos verlost.

Die Chance die 5000 Euro Rente abzustauben liegt bei 1 : 1.500.000.

Die Renten sind steuerfrei und können sogar vererbt werden. Ich möchte hier nicht zum Glücksspiel aufrufen, aber in wirtschaftlich harten Zeiten muss man sich ja überlegen, wie man mit 35 noch in den Ruhezustand gehen kann…

Veröffentlicht in Renten - Fun. Schlagworte: , . Kommentar schreiben »