Was sagen die 5 großen Parteien vor der Bundestagswahl 2009 zum Thema Rente?
Hier ein Überblick aus den Parteiprogrammen der Parteien:
CDU/CSU:
Verlässliche Versorgung im Alter sichern
CDU und CSU haben seit 2005 erfolgreich eine Politik verfolgt, durch die der Generationenvertrag auf eine solidere Basis gestellt und die gesetzliche Rentenversicherung finanziell konsolidiert wird. Eine zukunftsfeste Altersvorsorge ruht auf den drei Säulen gesetzliche Rente sowie private und betriebliche Vorsorge. Die Altersvorsorge in Deutschland ist wieder verlässlich – nicht zuletzt dank der maßvollen Anhebung des Renteneintrittsalters. Das ist die Voraussetzung dafür, auch künftigen älteren Generationen den Lebensstandard sichern zu können. Die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch private oder betriebliche Altersvorsorge und zusätzliche Einkommen bieten auch bei geringen Renten in fast allen Fällen einen auskömmlichen Lebensunterhalt. Die Anbindung der Rente an die Lohnentwicklung wirkt der Altersarmut entgegen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das erfolgreichste Instrument zur Vermeidung von Armut im Alter. Wir sind stolz darauf, dass nur wenige Menschen auf ergänzende Sozialleistungen im Alter angewiesen sind. Deshalb halten wir auch in Zukunft am bewährten gegliederten System der Alterssicherung fest. Die Erweiterung der vom Zusammenwirken von Arbeitgebern und -nehmern geprägten gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung löst die Herausforderungen einer veränderten Arbeitswelt und der demografischen Entwicklung nicht.
Wir verschließen die Augen nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demografische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Wir werden diese Gefahr eindämmen und uns dafür stark machen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ein Leben lang Vollzeit beschäftigt waren, eine Rente oberhalb des Existenzminimums erhalten. Diese werden wir bedarfsabhängig ausgestalten und aus Steuermitteln finanzieren.
Wir werden uns auch künftig für eine Rentenentwicklung einsetzen, die den Rentnerinnen und Rentnern eine verlässliche und gerechte Beteiligung an der allgemeinen Einkommensentwicklung gewährleistet, ohne der jüngeren Generation Chancen auf Entfaltung und Wohlstand zu nehmen.
Wir werden bei der Weiterentwicklung der Altersvorsorge sicherstellen, dass bestehende Gerechtigkeitslücken in der Rente geschlossen werden. Wir wollen, dass die Kindererziehung noch besser in der Rente berücksichtigt wird.
Die geförderte Vorsorge haben wir attraktiver und unbürokratischer gestaltet. Eine Vielzahl von Menschen nutzt deshalb diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. Wir möchten, dass künftig weitere Personengruppen die staatlich geförderte Altersvorsorge in Anspruch nehmen können. Wir werden die unterschiedlichen steuerlichen Förderungen der privaten Altervorsorge vereinfachen und von Bürokratie befreien.
SPD:
Solidarische Alterssicherung
Stabilisierung der bestehenden Alterssicherung: Zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente, ergänzt um die betriebliche und private Altersvorsorge, gibt es keine bessere Alternative. Die Bedeutung der gesetzlichen Altersrente wird gerade in Zeiten der Finanzkrise deutlich. Um in einer Gesellschaft mit immer mehr alten Menschen keine Generation zu überfordern, waren die Veränderungen im Rentenrecht unumgänglich. Hierzu gehört auch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029. Wir wissen aber auch, dass die Menschen während ihrer Erwerbsphase unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt sind und die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weiter verbessert werden muss. Auch wollen wir den individuellen Bedürfnissen der Menschen beim Übergang von Erwerbs- zu Ruhestandsphase besser entsprechen und vor Altersarmut bewahren. Dabei ist für uns klar: Die Renten müssen auch in Zukunft die Gegenleistung für die während der Erwerbstätigkeit gezahlten Beiträge bleiben.
Beschäftigungsfähigkeit erhalten: Die zentrale Voraussetzung der Altersvorsorge ist, dass Menschen möglichst lange zu guten Bedingungen im Erwerbsleben bleiben können. Wir wollen daher alle Möglichkeiten nutzen, um die Arbeitswelt so zu verändern, dass alle Beschäftigten möglichst lange gesund am Arbeitsleben teilhaben können und psychisch und körperlich belastende Arbeitsbedingungen weitgehend vermieden werden.
„Gute Arbeit“ für existenzsichernde Renten: Voraussetzung für armutsfeste Renten sind existenzsichernde Löhne und eine möglichst ungebrochene Erwerbsbiographie – für Männer und Frauen. Deshalb setzen wir uns für flächendeckende Mindestlöhne ein. Wir werden einen Anspruch auf geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für deutlich leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose über 60 Jahren schaffen, um dieser Gruppe die Gelegenheit zur Teilhabe an Arbeit und zum Erwerb von Rentenanwartschaften zu geben.
Schließen von Lücken in der Versicherungsbiographie: Niedriglöhne und Arbeitslosigkeit haben in der Vergangenheit zu Lücken in der Versicherungsbiographie geführt. Deshalb wollen wir das Risiko reduzieren, dass langjährig Erwerbstätige im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein werden. Um geringe Anwartschaften bei Geringverdienerinnen und Geringverdienern besser zu bewerten, werden wir das Instrument der Rente nach Mindesteinkommen bei langjährig Versicherten noch einmal für Beitragszeiten bis Ende 2010 verlängern. Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit werden wir begrenzt höher bewerten, wenn zum Zeitpunkt des Rentenzugangs weniger als 30 Entgeltpunkte vorhanden sind.
Alterssicherung in der zweiten und dritten Säule: Der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung als zweiter Säule und der geförderten privaten Vorsorge („Riester-Rente“) als dritter Säule ist ein Erfolg sozialdemokratischer Politik. Wir wollen die Absicherung durch diese zusätzlichen Säulen verbessern. Zukünftig soll auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit obligatorisch und zu gleichen Konditionen abgesichert werden.
Einheitliches Rentensystem in Ost und West. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen.
Förderung des flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in die Altersrente
Mehr Flexibilität im Übergang: Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen.
Geförderte Altersteilzeit. Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit werden wir bis 2015 verlängern, wenn ein Unternehmen eine frei werdende Stelle mit einem Auszubildenden oder Ausbildungsabsolventen neu besetzt. Zudem wollen wir im Rahmen der Altersteilzeit individuellen und betrieblichen Bedürfnissen besser gerecht werden.
Teilrente: Die Möglichkeit, eine Altersrente auch als Teilrente bei paralleler Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen, wollen wir bereits ab dem 60. Lebensjahr ermöglichen.
Zusätzliche Beiträge: Auch im Rahmen der Rentenversicherung ist eine höhere Flexibilität möglich, ohne die Rentenversicherung mit Kosten zu belasten: Hierzu soll sowohl den Versicherten als auch den Unternehmen und tariflichen Fonds die Möglichkeit gegeben werden, mit zusätzlichen Beiträgen zur Rentenversicherung bei einem früheren Rentenzugang die Abschläge abzukaufen oder Zuschläge zur Rente zu erwerben und so den Schutz im Alter oder bei Erwerbsminderung zu erhöhen.
Erweiterung der Rentenversicherung
Einbeziehung der Solo-Selbstständigen: Die Arbeitswelt hat sich verändert. In den heutigen Erwerbsbiographien sind Übergänge von abhängiger Beschäftigung, Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit häufiger, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Deshalb wollen wir die Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickeln. In einem ersten Schritt wollen wir alle Solo-Selbstständigen einbeziehen, sofern sie nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk eine der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Altersversorgung haben.
FDP:
Für eine generationengerechte Ausgestaltung der Alterssicherung muss die gesetzliche Rente besser auf die finanziellen Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft vorbereitet werden. Die FDP will die Alterssicherung stärker in Richtung privater Kapitaldeckung umbauen. Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge müssen gestärkt werden, da nur so die Belastungen generationengerechter verteilt werden können. Zwar leben die Menschen immer länger, die Arbeitsfähigkeit ist individuell im Alter aber sehr unterschiedlich. Daher sollen die Menschen ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand auf der Basis einer eigenen Entscheidung und vor dem Hintergrund erworbener Anwartschaften und Versorgungen flexibel und selbständig gestalten können. Die FDP tritt dafür ein, dass die Versicherten ab dem 60. Lebensjahr bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen können. Voraussetzung ist, dass ihre kombinierten Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente über dem Grundsicherungsniveau liegen.
Um die Beschäftigung Älterer zu fördern, sollen alle Barrieren für Arbeit im Alter beseitigt werden. Daher fordert die FDP, alle Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug aufzuheben. Für den Zuverdienst entfällt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Das erhöht den Anreiz für Arbeitgeber, ältere Beschäftigte einzustellen, und für Arbeitnehmer, auch noch im Alter eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Versicherten können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente kompensieren.
Die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Rentenbezugsdauer werden direkter als bisher für jeden Jahrgang bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Insoweit wird eine generationengerechte Verteilung der Lasten auf die einzelnen Jahrgänge erreicht.
Das Rentenrecht in Ost und West muss vereinheitlicht werden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage würden noch auf unabsehbare Zeit in Ost und West unterschiedliche Rentensysteme bestehen. Das war aber nie das Ziel und kann es auch heute nicht sein. Denn diese Trennung ist mittlerweile willkürlich, da es sowohl in neuen wie alten Bundesländern heute Hoch- und Niedriglohngebiete gibt. Für einzelne Versichertengruppen, die bei der Rentenüberleitung Rentenansprüche verloren haben, muss eine faire Nachversicherungslösung gefunden werden.
Die private und betriebliche kapitalgedeckte Vorsorge müssen gestärkt werden, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grundversorgung gewähren wird. Um die betriebliche Vorsorge und Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung zu stärken, sollen Gewinnbeteiligungen der Arbeitnehmer in die abgabenfreie Entgeltumwandlung einbezogen werden können. Um den Realitäten des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, soll die Portabilität von betrieblicher Altersvorsorge verbessert werden.
Die geförderte private Altersvorsorge in Form der „Riester-Rente“ soll für alle Bürger, auch Selbständige, geöffnet werden. KindererziehungszeiteKindererziehungszeiten will die FDP künftig stärker in der kapitalgedeckten Altersvorsorge berücksichtigen. Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung sollen künftig vollumfänglich von der Riester- oder Basisrentenförderung erfasst werden können. Bisher sind Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung nur zu einem sehr begrenzten Anteil über diese Wege förderfähig.
Damit sich private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnen, soll bei der Grundsicherung im Alter die eigene Altersvorsorge nur zum Teil angerechnet werden. Denn wer für das Alter vorsorgt, muss im Alter mehr zur Verfügung haben als derjenige, der nicht vorsorgt. Bis zu 100 Euro monatliches Einkommen aus privater und betrieblicher Vorsorge sollen daher bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleiben, darüber hinausgehendes Einkommen wird zu 60 Prozent angerechnet.
GRÜNEN:
Für eine umfassende Reform der Alterssicherung: Garantierente – eigenständige Sicherung – Bürgerversicherung
Viele Menschen treibt die Angst um, im Alter arm zu sein. Sei es, weil sie jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten und keine ausreichenden Ansprüche aufbauen konnten, sei es, weil sie immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit durchleben mussten, sei es, weil sie, wie vor allem Frauen, viele Jahre Kinder erzogen oder Pflege geleistet haben und dafür kaum Rentenansprüche erworben haben. Besonders Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeiterwerbstätige und viele Selbstständige sind ungenügend abgesichert.
Die gesetzliche Altersversicherung mit ihrer Umlagefinanzierung ist das Kernstück der Sicherung im Alter und muss es auch bleiben. Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung aber weiterentwickeln, weil sie manche Personengruppen bereits heute nur unzureichend vor Armut schützt und gerade in Zukunft für immer weniger Menschen eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus gewährleistet. Wir setzen deswegen auf ein Alterssicherungssystem, das nachhaltig finanziert wird und allen eine eigenständige Rente gewährt, das wirksam vor Armut schützt und nicht zusätzliche Grundsicherungsleistungen erfordert. Der Neue Gesellschaftsvertrag muss darauf achten, dass keine Generation einseitig belastet wird, nicht die heutigen und nicht die zukünftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, nicht die aktuellen und nicht die zukünftigen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher. Die Rentenreformen der letzten Jahre haben die Rentenbeitragszahlungen trotz der demografischen Anforderungen auch für die Zukunft begrenzt, dies ist jedoch nur zu Lasten der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner gelungen. Ein Bruttorentenniveau von 40,8 Prozent im Jahr 2040 würde viele künftige Rentnerinnen und Rentner nicht vor Armut schützen, wenn es ihnen nicht gelingt, bereits heute die zusätzlichen Beiträge für eine private
Altersvorsorge aufzubringen. Außerdem haben alle Vorstellungen, dass Produkte des Kapitalmarktes zukünftig eine noch stärkere Rolle in der Altersversorgung übernehmen könnten, durch die Finanzkrise einen starken Dämpfer bekommen. Deshalb müssen wir gegensteuern.
Der Neue Gesellschaftsvertrag muss sicherstellen, dass bei der Rente die Verschiedenheit der Biografien besser berücksichtigt wird und dass niemand im Alter ein Leben in Armut fürchten muss. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige oder mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Darum werden wir unzureichende Ansprüche auf ein Mindestniveau aufstocken, welches den Grundbedarf für alle sichert. Verdeckte Armut im Alter ist immer noch ein Problem, insbesondere bei Frauen. Deshalb soll die Aufstockung auch für Bürgerinnen und Bürger erfolgen, die bereits in Rente sind.
Mit einer solidarisch finanzierten Garantierente, die ab sofort eingeführt werden soll, wollen wir Ältere vor Armut schützen, auch jene Bürgerinnen und Bürger, die zusätzlich keine betriebliche oder private Vorsorge betreiben konnten. Die Garantierente muss aus Steuermitteln finanziert werden. Durch die Finanzierung via Steuern müssen auch Reiche und Gutverdienende, so wie es in anderen Ländern auch üblich ist, dafür aufkommen.
Zusätzlich wollen wir die Renteneinzahlungen für Langzeitarbeitslose in einem ersten Schritt wieder auf das frühere Niveau anheben und im nächsten Schritt an den Satz der ALG I -
Beziehenden angleichen, so dass auch in diesen Zeiten nennenswerte Rentenansprüche erworben werden. Zudem muss für Langzeitarbeitslose ein erheblich höheres Schonvermögen für Altersvorsorgeaufwedungen gelten. Die Ersparnisse auf dem grünen Altersvorsorgekonto sollen von der Anrechnung auf Arbeitslosengeld II-Leistungen freigestellt sein.
Frauen und Männer sollen eigene Rentenansprüche aufbauen. Dazu wollen wir ein Splitting schon in der Ehe obligatorisch machen, nicht erst bei Eintritt in das Rentenalter. Monat für Monat sollen die gemeinsamen Anwartschaften von Paaren je zur Hälfte ihren Rentenkonten gutgeschrieben werden. Damit werden Anrechte neu aufgebaut. Und: So werden Rahmenbedingungen geschaffen, die Erwerbsarbeit von Frauen begünstigen. Gleichzeitig soll die Witwenrente beziehungsweise Witwerrente schrittweise reduziert werden und in voller Höhe nur noch an die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge gezahlt werden. Die Witwenrente wird in dem Maße reduziert, wie eigenständige Rentenanwartschaften von Frauen aufgebaut worden sind.
Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die Realitäten des Arbeitsmarktes haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt und werden dies auch weiter tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter tätig sein. In den Betrieben muss sich die Kultur der Altersarbeit in Deutschland noch entscheidend verändern. Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch immer der Jugendwahn. Jedes zweite Unternehmen beschäftigt keine Über-50-Jährigen. Berufliche Weiterbildung, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesundheitsförderung sind das Gebot der Stunde, werden aber in den wenigsten Unternehmen umgesetzt. Eine längere Lebensarbeitszeit ist nur dann zu vertreten, wenn es für die älteren Menschen auch die Chance gibt, zu arbeiten – wir werden prüfen, was wir tun können, damit die Rente mit 67 nicht bloß eine Rentensenkung durch die Hintertür ist. Die verworfene Alternative zu einer längeren Lebensarbeitszeit wären Rentensenkungen oder höhere Rentenbeiträge. Wir benötigen aber flexible Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand. Es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit auf dem Bau oder an der Universität gearbeitet hat. Wir wollen die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wieder auf 63 Jahre senken. Auch sollte ein Bezug von Teilrente bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelaltersgrenze weniger Stunden zu arbeiten und mit der verbleibenden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften aufzubauen.
Wir wollen in einem ersten Schritt die Garantierente einführen.
Langfristig wollen wir die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung für Alle weiterentwickeln, in die alle Erwachsenen unabhängig vom Erwerbsstatus mit Beiträgen auf alle Einkommen einzahlen.
Dadurch wird die Finanzierungsbasis verbreitert, unterbrochene Versicherungsverläufe werden geschlossen und alle Bevölkerungsgruppen erhalten eine Alterssicherung nach gleichen Regeln für Alle. Dazu prüfen wir Elemente verschiedener Modelle, seien es beitrags- oder steuerfinanzierte, zur bestmöglichen Realisierung. Die anteilige Mitfinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wollen wir beibehalten.
DIE LINKE:
Gute Rente
Anhaltende Massenerwerbslosigkeit, die Ausweitung prekärer Arbeit und sinkende Löhne führen bei immer mehr Erwerbstätigen zu wachsenden Lücken in ihrer Erwerbsbiografie und damit fehlenden Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Hinzu kommen niedrigere Beiträge aufgrund niedrigerer Löhne. Die sogenannten Rentenreformen, erst von Union und FDP, dann von SPD und Grünen, senkten zudem das Niveau der gesetzlichen Rente erheblich. Die Versicherten sollen diese Kürzungen ohne Beiträge der Unternehmen durch mehr private Vorsorge („Riestern“) ausgleichen. Doch wer erwerbslos ist oder wenig verdient, hat nicht einmal dazu eine wirkliche Chance. Die von der SPD/CDU beschlossene Rente erst ab 67 Jahre ist nicht nur eine Rentenkürzung um zwei Jahre, sondern sie wird für die meisten eine weitere Rentenkürzung nach sich ziehen, da nur Wenige bis zu diesem Renteneintritt arbeiten können und dann Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen. So potenziert sich das Risiko von Altersarmut.
Die Rentenreformen der vergangenen Jahre haben zu einer Teilprivatisierung der Alterssicherung geführt, die vor allem Versicherungskonzernen und Unternehmen nützt. Für die Versicherten steigen die finanziellen Belastungen und Risiken. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung sind die privat angelegten Gelder zur Alterssicherung auch vor einer Finanzkrise nicht gesichert. Das Ziel der Lebensstandardsicherung für die Rentnerinnen und Rentner wurde ausdrücklich aufgegeben.
DIE LINKE fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der Rentenpolitik
das öffentliche Solidarsystem der gesetzlichen Rente stärken: den Lebensstandard im Alter sichern und langjährigen Beitragszahlerinnen und -zahlern eine Rente deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus bieten; sämtliche Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel streichen, damit die Rente wieder der Lohnentwicklung folgt;
die gesetzliche Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung umbauen: Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker einbeziehen; die Beitragsbemessungsgrenze aufheben, die damit verbundene Rentenerhöhung abflachen und den Spielraum für eine solidarische Umverteilung vergrößern; auf dieser Basis die staatliche Unterstützung der privaten Vorsorge einstellen, die erworbenen Ansprüche und die staatlichen Fördermittel überführen;
Solidarausgleich in der gesetzlichen Rente stärken: Zeiten von Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung – auch vor 1992 –, Pflege und niedrigen Löhnen aufwerten, um Altersarmut zu verhindern; eine eigenständige Alterssicherung für Frauen unterstützen;
Renteneintrittsalter senken: die Rente erst ab 67 wieder abschaffen und flexible Ausstiegsmöglichkeiten ohne Abschläge vor dem 65. Lebensjahr schaffen; die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit fortsetzen und einen erleichterten und abschlagsfreien Zugang zu Erwerbsminderungsrenten eröffnen; Berufsunfähigkeitsrente wieder einführen;
Armut im Alter verhindern: kein Mensch darf im Rentenalter weniger als 800 Euro im Monat zum Leben haben;
die Rentenungerechtigkeit zwischen Ost und West beseitigen.