Rentenirrtümer

Heute will ich einmal mit Rentenirrtümern aufräumen. Viele Meinungen und Ansichten sind zwar im Umlauf, aber haben noch nie den Tatsachen entsprochen, oder sind nicht mehr aktuell, weil sich zum Beispiel die Gesetzeslage verändert hat.

Hier sind die Rentenirrtümer:

  1. Wer 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 60 in Rente gehen
    NEIN: Man muss 45 Jahre eingezahlt haben und 65 Jahre alt sein, um Rente zu bekommen.
  2. Man mus mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Rente zu bekommen
    NEIN: 5 Jahre lang einzahlen reicht aus.
  3. Alle müssen bis 67 arbeiten
    NEIN: Wer vor 1964 geboren wurde, darf mit 65 in Rente gehen.
  4. Frauen können bereits mit 60 in Rente gehen
    NEIN: Das gilt nur für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
  5. Wichtig sind die Jahre vor der Rente
    NEIN: Alle Jahre bis zum Rentenbeginn werden gleich behandelt und tragen zur Errechnung der Rentenhöhe bei.
  6. Die Rente kommt automatisch
    NEIN: Ein Rentenantrag muss gestellt werden.
  7. Wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss man keine  Abschläge mehr für die vorzeitige Altersrente bezahlen
    NEIN: Die Abschläge für einen verfrühten Renteneintritt zahlt man ein Leben lang.
  8. Selbstständige können sich ihre Rentenbeiträge auszahlen lassen
    NEIN: Das ist nur möglich, wenn Selbstständige insgesamt weniger als 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und 65 Jahre alt sind.
  9. Reha-Aufenthalte führen zu Rentenkürzungen
    NEIN: Eine Reha mindert die Rente nicht.
  10. Ehemänner bekommen keine Witwenrente
    NEIN: Männer und Frauen sind in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Das bedeutet, dass auch Männer Anspruch auf Witwenrente erheben können.

Ausführlichere Informationen und weitere Rentenirrtümer stehen in diesem Artikel:
Häufig vorkommende Renten-Irrtümer„.

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