An dieser Stelle wollte ich eigentlich einen Artikel schreiben und darauf aufmerksam machen, was bei einer Schwangerschaft bezüglich der Rente zu beachten ist. Leider sind zu diesem Thema kaum Informationen zu finden.
Vielleicht liegt es daran, dass es keine Besonderheiten gibt, aber genau das wollte ich ja wenigstens herausfinden.
Bei Versicherung.net habe ich dann immerhin noch erfahren, dass die Zeiten der Schwangerschaft und der Mutterschaft auf die Rente angerechnet werden, wenn dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit unterbrochen worden ist. Insgesamt sind das 14 Wochen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Ausnahmen bilden Frühgeburten und Mehrlingsgeburten, denn dann erhöht sich die Schutzfrist für Mütter auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Wenn ich noch mehr in Erfahrung bringe, wird es hier im Blog nachzulesen sein…


6. April 2009 um 1:53
Mh, das ist ja sehr interessant. Ich würde mich freuen, falls du wirklich noch mehr Informationen finden solltest, du mir diese zuschicken könntest. Ich bin selber schon eine Weile auf der Suche konnte bisher aber auch noch minderwertige Informationen finden. :/
Dank dir =)