Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf Umwandlung des Gehalts oder Lohns in eine Betriebliche Altersvorsorge, damit sie später eine Betriebsrente erhalten.
Auch dieses staatlich geförderte Rentensystem beruht auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, genau wie die Riesterrente und die Rürup Rente.
Und genau wie Riester und Rürup ist die Betriebsrente Hartz IV sicher, allerdings erst, nachdem der Arbeitnehmer das Alter von 30 Jahren überschritten und mindestens 5 Jahre lang die Brutto-Entgeltumwandlung vorgenommen hat. So lange müssen Arbeitnehmer auch in einem Unternehmen beschäftigt sein, um ihre Betriebsrente unverfallbar zu machen – das bedeutet: Wenn der Angestellte nach 5 Jahren seinen Betrieb wechselt, kann er seine bisher angesparte Betriebsrente zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Im Gegensatz zur Riester- und Rürup Rente ist zu Rentenbeginn auch eine Einmalauszahlung möglich und nicht nur eine monatliche Auszahlung über eine längere Laufzeit.
Es gibt verschiedene Formen der Betriebsrente:
Bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds sind die Beiträge bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei (derzeit: 2.544 Euro). Darüber hinaus können weitere 1.800 Euro steuer-, aber nicht sozialabgabenfrei angespart werden, so dass insgesamt 4.344 Euro jährlich aufgewendet werden können.
- Direktversicherung:
Der Arbeitgeber schließt eine besondere Form der Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Hier gibt es entweder eine klassische Variante mit einer garantierten Verzinsung von 2,25% oder eine Fondsgebundene Variante, bei der der Arbeitnehmer von einer höheren Überschussbeteiligung profitieren kann. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge lässt sich eigentlich problemlos von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen. Außerdem können die Rentenansprüche im Todesfall auf den Ehepartner oder die Kinder übertragen werden.
- Pensionskasse:
Hierbei handelt es sich um ein Lebensversicherungsunternehmen, das von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird und der Versicherungsaufsicht unterliegt. Mitglieder sind Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, die Beiträge für sich selbst und andere Begünstigte einzahlen. Teilweise können die Anteile auch in Aktien angelegt werden.
- Pensionsfonds:
Der Pensionsfonds ist die neuste Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Hier können deutlich höhere Anteile in Aktien angelegt werden. Dadurch kann die Rendite deutlich höher ausfallen, allerdings steigt auch das Risiko. Eine Kapitalerhaltungsgarantie muss allerdings für den Beginn der Rente vorhanden sein. Der große Nachteil gegenüber der Direktversicherung oder der Pensionskasse liegt darin, dass er nicht privat weitergeführt werden kann (z.B. bei Arbeitslosigkeit).
- Unterstützungskasse:
Diese Versorgungseinrichtung ist rechtlich selbstständig und kann ihre Anlagen frei wählen, da sie nicht von der Versicherungsaufsicht kontrolliert wird. Vor allem für Leute mit höherem Einkommen ist diese Form der Betriebsrente interessant, da die Versicherungsbeiträge komplett steuerfrei sind. Ausnahme ist die Sozialversicherungsfreiheit, welche 2008 auf 2.544 Euro beschränkt ist.
Die Besteuerung tritt dann bei der Auszahlung in Kraft, denn dann ist die Rente komplett steuer- & sozialabgabenpflichtig.
Im Insolvenzfall der Versorgungseinrichtung ist man übrigens durch den Pensionssicherungs-Verein geschützt.
- Direktzusage/Pensionszusage:
Oftmals wird diese Alternative mit einer Hinterbliebenversorgung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert. Interessant die die Direktzusage bei Angestellten im oberen Management. Das Unternehmen verpflichtet sich eine Betriebsrente zu zahlen, die sich meistens nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens richtet. Die Beiträge sind auch hier zunächst komplett Steuerfrei (bis auf die Sozialversicherung), werden allerdings in der Auszahlphase sozialabgaben- und steuerpflichtig.
Es zeigt sich also, dass man sich gründlich informieren sollte, ehe man sich für eine Betriebsrente entscheidet. Deshalb sollte man sich überlegen, welche Alterspläne man hat und dann geschaut werden, welche Optionen der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitgeber überhaupt anbietet, denn oftmals sind das nur zwei der fünf Möglichkeiten.
Sollte man sich unsicher sein, ob die Betriebsrente überhaupt in Frage kommt, oder ob nicht eine andere Altersvorsorge wie Rürup oder Riester besser ist, kann man sich an den Verbraucherschutz wenden, der darüber gerne Auskunft gibt.