Opel will die Betriebsrente später auszahlen

Der Automobilhersteller Opel befindet sich seit der Finanzkrise und den daraus schlimmen Folgen des Mutterkonzerns GM in einer Krise und schreibt tiefrote Zahlen. Aus diesem Grund sucht man in Rüsselsheim verzweifelt nach Möglichkeiten um an Geld zu kommen, bzw. Kosten einzusparen.

Aus Angst durch die Krise bei GM in die tiefe gezogen zu werden, hat Opel eine staatliche Bürgschaft über 1,8 Milliarden Euro beantragt.
Des Weiteren wurde von den Mitarbeitern eine Nullrunde gefordert, welche jedoch strikt abgelehnt wird. Der Betriebsrat ist hingegen bereit über eine Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich und Kurzarbeit zu diskutieren.

Außerdem hat Opel angekündigt, die Auszahlung der Betriebsrente um vier Wochen nach hinten zu verschieben. Ab April wird die Betriebsrente nicht mehr wie aktuell zum Monatsbeginn, sondern erst am Monatsende ausgezahlt. Die Umstellung erfolgt ab Januar schrittweise um je eine Woche. Das bedeutet, dass die Betriebsrente von Opel am 9. Januar, 16. Februar und 23. März ausgezahlt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass die rund 40.000 Rentner in ein finanzielles Loch fallen.
Durch die Umstellung bleibt das Geld insgesamt vier Wochen länger in der Unternehmenskasse und somit hat Opel die Möglichkeit einmalig 25 Millionen Euro zu sparen.
Des Weiteren hat die Umstellung der Betriebsrentenauszahlung den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand für Opel geringer wird, weil nach der Umstellung die Betriebsrente zeitgleich mit den Gehältern ausgezahlt wird.

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Betriebsrente für Ymos-Mitarbeiter gestrichen

Leider musste ich gerade erfahren, dass man mit der Betriebsrente auch sauber auf die Schnauze fallen kann, wenn man ganz viel Pech und einen unglaublich dreisten Arbeitgeber hat.

Der ehemalige Automobilzulieferer YMOS AG, welcher bis zur Mitte der 90er Jahre ein florierendes Geschäft mit Autoschlössern hatte und zeitweise bis zu 5.000 Mitarbeiter beschäftigte, hat seinen Angestellten die Renten gestrichen.

Viele der Rentner haben sich auf die Betriebsrente der YMOS AG verlassen, bis sie ein Schreiben erhielten, in dem es hieß: „Ihre Rente ermäßigt sich ab Oktober 2007 auf 50 Euro brutto“. Auf dem Umschlag wurde gedroht, dass die Weitergabe dieser Information zum Verfall der Rente führt.
Später erhielten die Betriebsrentner ein weiteres Schreiben, welches über den kompletten Rentenstopp ab März 2008 informierte. Darüber hinaus enthielt der Brief noch folgende unglaubliche Unverschämtheit: „Wir behalten uns vor, die jahrelang rechtsgrundlos erfolgten Zahlungen von Ihnen zurückzufordern“.

Als Grund führt die YMOS AG an, dass die Rentenvereinbarung beim Abschluss nicht ordnungsgemäß vom Betriebsrat unterzeichnet worden sei.
Nun laufen 218 Klagen von Mitarbeitern gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber YMOS. Aber auch über 1.500 Rentner haben bisher nichts gegen die Einstellung Ihrer Betriebsrentenzahlungen unternommen!

Ausführlich kann man sich den Fall YMOS AG in diesem Video aus der Sendung WISO ansehen (vor allem die Stellungnahme des Vorstands Wilfried Hüge, der für den Rentenstopp verantwortlich ist, ist so unglaublich, dass mir die Worte fehlen):

Direktversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge im ÖKO-Test

ÖKO-Test hat Direktversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrente) untersucht und ist zu einem erschreckenden Urteil gekommen!
Insgesamt wurden 528 Tarife von 30 Versicherungsanbietern unter die Lupe genommen. Die Verzinsung lag dabei immer im Bereich der aktuellen Inflationsrate (um 3,3%).

Auch wenn man davon ausgeht, dass die Versicherung die prognostizierten Renten auszahlen, müssen Versicherungsnehmer im Schnitt 125 Jahre alt werden, um eine annähernd zufriedenstellende Verzinsung zu erreichen.
Besser als eine monatliche Rente zu erhalten ist es, sich die angesparte Summe zu Rentenbeginn vollständig auszahlen zu lassen.  Erschreckend allerdings hier: Einige Versicherungen behalten sich die Verwaltungsgebühren für die Rentenauszahlung ein. Der Versicherte muss hier also einen Dienst zahlen, den er gar nicht in Anspruch nimmt und daher von der Versicherung überhaupt nicht erfüllt werden muss.

Mit am schlechtesten schneiden Leute über 50 ab. Durch die relativ kurze Ansparphase können die überdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten nicht mehr ausgeglichen werden.
Ebenfalls heftige Verluste kann es geben, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Einem 35-Jährigen können unter Umständen bis zu 72% der Beiträge verloren gehen!

Den vollständigen Testbericht gibt es in der Septemberausgabe des ÖKO-Test Magazin oder direkt online bei ÖKO-Test.

Betriebsrente, die betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf Umwandlung des Gehalts oder Lohns in eine Betriebliche Altersvorsorge, damit sie später eine Betriebsrente erhalten.
Auch dieses staatlich geförderte Rentensystem beruht auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, genau wie die Riesterrente und die Rürup Rente.
Und genau wie Riester und Rürup ist die Betriebsrente Hartz IV sicher, allerdings erst, nachdem der Arbeitnehmer das Alter von 30 Jahren überschritten und mindestens 5 Jahre lang die Brutto-Entgeltumwandlung vorgenommen hat. So lange müssen Arbeitnehmer auch in einem Unternehmen beschäftigt sein, um ihre Betriebsrente unverfallbar zu machen – das bedeutet: Wenn der Angestellte nach 5 Jahren seinen Betrieb wechselt, kann er seine bisher angesparte Betriebsrente zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Im Gegensatz zur Riester- und Rürup Rente ist zu Rentenbeginn auch eine Einmalauszahlung möglich und nicht nur eine monatliche Auszahlung über eine längere Laufzeit.

Es gibt verschiedene Formen der Betriebsrente:

Bei einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds sind die Beiträge bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei (derzeit: 2.544 Euro). Darüber hinaus können weitere 1.800 Euro steuer-, aber nicht sozialabgabenfrei angespart werden, so dass insgesamt 4.344 Euro jährlich aufgewendet werden können.

  • Direktversicherung:
    Der Arbeitgeber schließt eine besondere Form der Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Hier gibt es entweder eine klassische Variante mit einer garantierten Verzinsung von 2,25% oder eine Fondsgebundene Variante, bei der der Arbeitnehmer von einer höheren Überschussbeteiligung profitieren kann. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge lässt sich eigentlich problemlos von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen. Außerdem können die Rentenansprüche im Todesfall  auf den Ehepartner oder die Kinder übertragen werden.
  • Pensionskasse:
    Hierbei handelt es sich um ein Lebensversicherungsunternehmen, das von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird und der Versicherungsaufsicht unterliegt. Mitglieder sind Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, die Beiträge für sich selbst und andere Begünstigte einzahlen. Teilweise können die Anteile auch in Aktien angelegt werden.
  • Pensionsfonds:
    Der Pensionsfonds ist die neuste Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Hier können deutlich höhere Anteile in Aktien angelegt werden. Dadurch kann die Rendite deutlich höher ausfallen, allerdings steigt auch das Risiko. Eine Kapitalerhaltungsgarantie muss allerdings für den Beginn der Rente vorhanden sein. Der große Nachteil gegenüber der Direktversicherung oder der Pensionskasse liegt darin, dass er nicht privat weitergeführt werden kann (z.B. bei Arbeitslosigkeit).
  • Unterstützungskasse:
    Diese Versorgungseinrichtung ist rechtlich selbstständig und kann ihre Anlagen frei wählen, da sie nicht von der Versicherungsaufsicht kontrolliert wird. Vor allem für Leute mit höherem Einkommen ist diese Form der Betriebsrente interessant, da die Versicherungsbeiträge komplett steuerfrei sind. Ausnahme ist die Sozialversicherungsfreiheit, welche 2008 auf 2.544 Euro beschränkt ist.
    Die Besteuerung tritt dann bei der Auszahlung in Kraft, denn dann ist die Rente komplett steuer- & sozialabgabenpflichtig.
    Im Insolvenzfall der Versorgungseinrichtung ist man übrigens durch den Pensionssicherungs-Verein geschützt.
  • Direktzusage/Pensionszusage:
    Oftmals wird diese Alternative mit einer Hinterbliebenversorgung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert. Interessant die die Direktzusage bei Angestellten im oberen Management. Das Unternehmen verpflichtet sich eine Betriebsrente zu zahlen, die sich meistens nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens richtet. Die Beiträge sind auch hier zunächst komplett Steuerfrei (bis auf die Sozialversicherung), werden allerdings in der Auszahlphase sozialabgaben- und steuerpflichtig.

Es zeigt sich also, dass man sich gründlich informieren sollte, ehe man sich für eine Betriebsrente entscheidet. Deshalb sollte man sich überlegen, welche Alterspläne man hat und dann geschaut werden, welche Optionen der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitgeber überhaupt anbietet, denn oftmals sind das nur zwei der fünf Möglichkeiten.
Sollte man sich unsicher sein, ob die Betriebsrente überhaupt in Frage kommt, oder ob nicht eine andere Altersvorsorge wie Rürup oder Riester besser ist, kann man sich an den Verbraucherschutz wenden, der darüber gerne Auskunft gibt.